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Endlich erste Corona-Lockerungen für Weingüter und Weinhändler.

Erstellt am:Autor:Benjamin SchmittKategorien:Wissenswertes, Aktuelles

Egal ob Ausschank, Vinothek, Weinbar oder Straußwirtschaft. Alles sind wichtige Bausteine bei den Gesamteinnahmen von Weingütern und Weinhändler.

Aufgrund von Corona mussten viele hohe Einbußen hinnehmen und auf wichtigen Umsatz verzichten. Nun scheinen Lockdowns, Tests und Impfkampagnen erste Erfolge zu verzeichnen und es kommt vereinzelnd in den Bundesländern zu den ersten wichtigen Lockerungen. Damit Ihr perfekt für die Öffnungen vorbereitet seid, haben wir ein paar Tipps für Euch zusammengetragen. Die gültigen Maßnahmen findet Ihr jedoch konkret in Eurem jeweiligen Bundesland. Jetzt heißt es langsam und sicher zu öffnen und mit nachhaltigen Schutzmaßnahmen für langfristige Perspektiven zu sorgen.

Unsere Tipps:

1. Gut sichtbare Hinweise zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Bitte weise Deine Gäste, aber auch Mitarbeiter, mit gut sichtbaren Hinweisen auf die Hygiene- und Schutzmaßnahmen hin.

2. Händedesinfektion am Eingang
Am Eingang und vor Betreten des Gastraums, muss eine gründliche Händedesinfektion der Gäste an gut erkennbaren Händedesinfektionsspendern stattfinden.

3. Schütze Deine Mitarbeiter
Deine Mitarbeiter sind mitunter Dein wichtigstes Gut. Deswegen sollte bei Dir an oberste Stelle deren Gesundheit stehen. Alle Mitarbeiter sollten versuchen mindestens einen 1,5 Meter Abstand zu Deinen Gästen zu halten. Sorge ebenfalls dafür, dass ausreichend Mund-Nasen-Schutz vorhanden ist.

4. Diese Gäste darfst Du in der Regel bewirten
Einlass gewähren darfst Du in der Regel Gästen mit tagesaktuellem negativen Coronatest aus einem Testcenter. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Alternativ können Deine Gäste auch eine vollständige Impfung nachweisen. Dabei muss die zweite Impfung mindestens 14 Tage her sein. Auch können Gäste mit einer Bescheinigung über eine Corona-Genesung bewirtet werden, wenn die Bescheinigung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.

5. Datenerfassung für die Nachverfolgung
Sollte es zu einem Infektionsgeschehen kommen, sind unbedingt für die ordentliche Nachverfolgung die Kontaktdaten der Gäste schriftlich oder digital, bspw. per luca App, festzuhalten und zu dokumentieren.

6. Anmelde- bzw. Reservierungspflicht
Um den Gästefluss möglichst gut steuern zu können, sollte unbedingt eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht eingeführt werden, um Spontanbesuche zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Spontanbesuchen, so ist ein ordnungsgemäßer Wartebereich mit korrektem Abstand von mindestens 1,5 Metern einzurichten.

7. Einhaltung des Mindestabstandes
In gastronomischen Einrichtungen ist der Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tisches von mindestens 1,5 Meter stets zu gewährleisten. Dies gilt für den Innen- sowie für den Außenbereich. Tische dürfen nicht geteilt werden.

8. Lüften von Räumen
In Räumen, in denen sich Gäste und Mitarbeiter regelmäßig aufhalten, muss bitte regelmäßig und gut gelüftet werden.

9. Reinigung von Geschirr
Benutztes Geschirr muss mindestens bei 60 Grad in der Spülmaschine gereinigt werden.

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