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Weingüter, geführt als umsatzsteuerfreies Kleinunternehmen

Erstellt am:Autor:Benjamin SchmittKategorien:Wissenswertes, Vinou-Office, Aktuelles

Auch wenn Du Dein Weingut als umsatzsteuerfreies Kleinunternehmen führst, kannst Du ohne Probleme, mit nur einem Klick, Vinou nutzen und Deinen täglichen Büroaufwand reduzieren. Entsprechend beschäftigen wir uns heute mit dem Thema Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung.

Die deutsche Umsatzsteuerregelung

Die Umsatzsteuer oder auch oft Mehrwertsteuer genannt, ist jener Betrag, den man als Steuer für seine generierten Umsätze zahlen muss. In den meisten Fällen entspricht die Steuer dem „Normal-Steuersatz“ in Höhe von 19 Prozent, jedoch werden bestimmte Leistungen, wie bspw. oft Lebensmittel, mit einem ermäßigten Steuersatz von nur 7 Prozent besteuert oder sind sogar komplett steuerfrei. Die Höhe der Umsatzsteuer muss in der Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dies geschieht entweder einmal im Monat oder einmal im Quartal. Das alles ist ein großer bürokratischer Aufwand für den Unternehmer/Selbstständigen, da auch die bereits ausgegebene Vorsteuer beachtet werden muss. Genaueres, auch zu den abweichenden Steuersätzen, erfährst Du jederzeit bei Deinem Steuerberater.

Weniger bürokratischer Aufwand für Kleinunternehmen

Durch die Kleinunternehmerregelung kann dieser bürokratische Aufwand der Umsatzsteuerregelung umgangen werden, da sie eine steuerliche Ausnahmereglung für Kleinunternehmer darstellt. Das bedeutet, dass bei ihrer Anwendung keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, man dadurch aber gleichermaßen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen wird. Voraussetzung für einen Kleinunternehmer ist, im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Gesamtumsatz erwirtschaftet zu haben (alt: 17.500 Euro) und im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro.

Vinou ist in jeder Hinsicht flexibel und für jedes Weingut geeignet

Vinou unterstützt Dich bei Deiner täglichen Büroarbeit und ist für jede Art von Weingut geeignet. Führst Du Dein Weingut als umsatzsteuerfreies Kleinunternehmen, so kannst Du mit nur einem Klick Vinou für Deine Art von Betrieb umstellen und entsprechende Rechnungen, gemäß der Kleinunternehmerregelung erstellen. Wächst Du, generierst mehr Umsatz und überschreitest damit die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung, so kannst Du Deinen Vinou-Account ebenfalls mit nur einem Klick wieder umstellen.

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