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Wichtige Information: Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020

Erstellt am:Autor:Benjamin SchmittKategorien:Wissenswertes, Vinou-Office, Aktuelles

In unserem aktuellen Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du zur anstehenden Senkung der Mehrwertsteuer wissen musst.

Am 4. Juni gab der Koalitionsausschuss bekannt, dass er sich auf ein Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro geeinigt hat, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Teil dieses Konjunkturpaketes ist eine Senkung der Mehrwertsteuer. Die Änderung der Steuerbeträge soll ab dem 1. Juli 2020 bis einschließlich zum 31. Dezember 2020 gelten und voraussichtlich nicht verlängert werden. Die Steuersätze werden wie folgt gesenkt: Der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, wird auf 16 Prozent vermindert, sowie der ermäßigte Steuersatz, beispielsweise für Lebensmittel, wird von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Die Steuersenkung gilt für alle Unternehmer. Zusätzlich wird es jedem Unternehmer freigestellt, ob er diese mit niedrigeren Preisen an seine Kunden weitergibt, oder die Senkung für sich und eine höhere Marge nutzt.

Worin die Unterschiede in den beiden Herangehensweisen liegen, möchten wir Dir im Folgenden erläutern. Entscheidest Du Dich dafür, dass Du Deine Kunden von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren lassen möchtest, dann entscheidest Du dich für einen „Mehrwertsteuer-Aufschlag“. In diesem Fall ist die Basis der Nettopreis auf welchen die zukünftigen 16 Prozent Mehrwertsteuer (oder 5 Prozent ermäßigte Steuer) aufgeschlagen werden. Bei dieser Herangehensweise wird der Bruttopreis am Ende günstiger. Entscheidest Du Dich für eine Erhöhung der Marge kommt es zu einem „Mehrwertsteuer-Abzug“. In diesem Fall wird ausgehend vom Bruttopreis der entsprechende Steuersatz abgezogen. Man rechnet also von Brutto- zu Nettopreisen, wodurch sich der Gewinn für den Unternehmer erhöht.

Egal, für welche Option Du Dich entscheidest, bei Vinou erfolgt die Umstellung der Mehrwertsteuer unkompliziert und mit nur wenigen Klicks. Was bedeutet das für Dich genau? Wir lassen Dir im Vorfeld die Wahl und stellen in der Nacht zum 1. Juli 2020 alles entsprechend für Dich um. Das bedeutet, dass Du nicht jeden Artikel einzeln abändern musst. Standardmäßig werden wir einen „Mehrwertsteuer-Abzug“ vornehmen und somit vom Bruttopreis ausgehen. Entscheidest Du Dich jedoch für die andere Alternative, ist das überhaupt kein Problem, denn Du kannst die Einstellung ohne Probleme abändern. Du hast noch Fragen? Dann meld Dich sehr gerne bei uns und sende uns eine E-Mail an kontaktnospam@vinou.de

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