Auch im Endkundenbereich gibt es leider immer wieder schwarze Schafe, die das Vertrauen ausnutzen. Heute möchten wir euch deshalb ein paar Tipps an die Hand geben, wie ihr euch bestmöglich vor Zahlungsausfällen schützen könnt. Denn wenn sich ausbleibende Zahlungen summieren, können gerade kleinere Betriebe schnell an den Rand der Existenz gedrängt werden.
Unsere Tipps:
1. Sichere Zahlungsmethoden anbieten
Geh auf Nummer sicher und biete Deinen Kunden Zahlungsmethoden wie Vorkasse und Paypal an.
2. Bonität prüfen und Adresse verifizieren
Sollte die Zahlung per Vorkasse aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so prüfe im Vorfeld die Bonität des potenziellen Neukunden. Hierfür gibt es bspw. Auskunfteien und das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht. So kannst Du gleichzeitig die Adressdaten auf Korrektheit überprüfen.
3. Sichere Dir Deinen Eigentumsvorbehalt
Bei größeren Summen ist diese Maßnahme mehr als sinnvoll. Auch auf die Sicherungsübereignung zu bestehen kann am Ende hilfreich sein.
4. Auf Warnsignale achten
Hier solltest Du vor allem bei wichtigen und großen Kunden auf die Liquidität achten. Wichtige Warnsignale können zum Beispiel ein Bankwechsel, plötzliche Schwankungen beim Auftragsvolumen und ungewohntes Ausreizen von Zahlungszielen sein.
5. Das Gespräch suchen und schriftlich anmahnen
Wenn Zahlungsfristen ohne Grund überschritten werden, unbedingt schriftlich anmahnen, eine neue Frist setzen und rechtliche Schritte androhen. Meldet sich der Kunde nicht, schadet es auch nicht, direkt den Kontakt mit dem Telefonat zu suchen.
6. Professionelle Unterstützung suchen
Wenn alles nichts hilft, dann hilft am Ende nur der Weg zu einem Profi. Beispielsweise unterstützen hier Inkassobüros oder die Creditreform mit ihrem Forderungsmanagement und treiben für Dich die ausstehenden Zahlungen ein.
7. Rechtsweg beschreiten
Im schlimmsten Fall können Forderungen auch an das Gericht abgegeben und der gerichtliche Mahnbescheid angefordert werden. Ohne Widerspruch des Säumigen, kann der Mahnbescheid am Ende der Frist zu einem Vollstreckungsbescheid umgewandelt werden.